Erste - Hilfe - Schulungen

Für den Führerschein 9 UE nach § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung. Gültig für alle Führerscheinklassen.

DIE ERSTE-HILFE-SCHULUNG FÜR DEN FÜHRERSCHEIN

Für die Beantragung des Führerscheins beim Straßenverkehrsamt ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe vorzulegen.

Die Erste-Hilfe-Schulung ist für alle Fahrerlaubnisklassen gleich. Sie umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 16 Personen begrenzt.

Die Bescheinigung über die Schulung in Erster Hilfe gilt nach den aktuellen Regelungen ohne zeitliche Befristung.

Wenn Sie schon eine Fahrerlaubnis haben und diese erweitern möchten, müssen Sie keinen erneuten Nachweis erbringen, sofern ihr bestehender Nachweis die aktuellen Anforderungen (9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) erfüllt. Eine Erste-Hilfe-Schulung ist dann erforderlich, wenn beim Ersterwerb ihres Führerscheins lediglich ein Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" (LSMU) gemacht wurde.

Seit dem 19. März 2019 reicht dieser Nachweis nicht mehr aus.

Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit.

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