Gabelstaplerausbildung
Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen
Mindestalter 18 Jahr
Körperlich, geistig und charakterlich geeignet
Ausgebildet und geprüft
Vom Unternehmer schriftlich beauftragt
Bei Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis
Rechtliche Grundlagen
Die Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 ist für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand vorgeschrieben.
Inhalte
Theoretischer Teil
Sicherheitsbestimmungen/Gerätetechnik
Praktischer Teil
Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten
Gebrauch von üblichen Anbaugeräten
Abschluss
Fahrausweis für Gabelstapler
Dauer
5 Schulungstage, von Mo-Fr von 08:30-16:15 Uhr
Lehrgangstermine
31.08.2026 - 04.09.2026
