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Gabelstaplerausbildung

Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen 

Mindestalter 18 Jahr

Körperlich, geistig und charakterlich geeignet

Ausgebildet und geprüft

Vom Unternehmer schriftlich beauftragt

Bei Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis

 

Rechtliche Grundlagen

Die Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 ist für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand vorgeschrieben.

Inhalte

Theoretischer Teil

Sicherheitsbestimmungen/Gerätetechnik

Praktischer Teil

Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten

Gebrauch von üblichen Anbaugeräten

 

Abschluss

Fahrausweis für Gabelstapler

 

Dauer

5 Schulungstage, von Mo-Fr von 08:30-16:15 Uhr

 

Lehrgangstermine

31.08.2026 - 04.09.2026