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Grundkurs Kranführer

Kranführerausbildung

Mindestalter 18 Jahre

Körperlich, geistig und charakterlich geeignet

Ausgebildet und geprüft

Vom Unternehmer schriftlich beauftragt

Bei Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis   ( LKW - Ladekran )

 

Rechtliche Grundlagen

Die Qualifizierung nach DGUV V 52,DGUV G 350 - 001 - G 25 + ggf. G 41 und DGUV G 309 - 003 ist vorgeschrieben.

Inhalte

Theoretischer Teil

Sicherheitsbestimmungen /  Gerätetechnik

Praktischer Teil

Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten

 

Abschluss

Fahrausweis für Krane

 

Dauer

5 Schulungstage, von Mo - Fr von 08:30 - 16:15 Uhr

 

Lehrgangstermine

18.05.2026 - 22.05.2026