Grundkurs Kranführer
Kranführerausbildung
Mindestalter 18 Jahre
Körperlich, geistig und charakterlich geeignet
Ausgebildet und geprüft
Vom Unternehmer schriftlich beauftragt
Bei Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis ( LKW - Ladekran )
Rechtliche Grundlagen
Die Qualifizierung nach DGUV V 52,DGUV G 350 - 001 - G 25 + ggf. G 41 und DGUV G 309 - 003 ist vorgeschrieben.
Inhalte
Theoretischer Teil
Sicherheitsbestimmungen / Gerätetechnik
Praktischer Teil
Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
Abschluss
Fahrausweis für Krane
Dauer
5 Schulungstage, von Mo - Fr von 08:30 - 16:15 Uhr
Lehrgangstermine
18.05.2026 - 22.05.2026
