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Beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr

Beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr zur Erweiterung der Kompetenz

Zielgruppe
 

Arbeitssuchende, die als Kraftfahrer im Bereich des Güterverkehrs eine berufliche Zukunft anstreben.

Hintergrund

Die Anforderungen an Kraftfahrer im Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrenden hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Das bedeutet u.a., dass alle Personen, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10.09.2009 erwerben werden und die diese gewerblich für die Güterbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche Grundqualifikation absolvieren müssen. Das gilt für alle ab dem 18. Lebensjahr für eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E und ab dem 21. Lebensjahr für eine Fahrererlaubnis der Klassen C oder CE.
Die erforderlichen Kenntnisse können im Rahmen einer sog. beschleunigten Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erworben werden.

Rechtliche / normative Grundlagen

Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG),
Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV), Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern.

Inhalte

  • Basiswissen LKW/Bus
  • Nutfahrzeugtechnik
  • Arbeitsrecht und – sicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Spezialwissen LKW
  • Güterbeförderung
  • Güterkraftverkehrsmarkt
  • Perfektionsfahrten

Voraussetzungen

Grundsätzlich wird keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Kenntnisse aus der Führerscheinausbildung sollten jedoch vorhanden sein.

Die beschleunigte Grundqualifikation im Güterverkehr darf ab dem 18. Lebensjahr (C1, C1E) bzw. erst ab dem 21. Lebensjahr (C, CE) absolviert werden.

Abschluss

  • IHK-Prüfungszeugnis ‚Beschleunigte Grundqualifikation‘.

Dauer

Vollzeit: 25 Schulungstage, Mo - Fr von 8:30 bis 16:15 Uhr

Teilzeit/Berufsbegleitend: 50 Schulungstage, Mo. - Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr

Lehrgangstermine

Laufender Einstieg; jeweils Montags