Wichtige Informationen für Berufskraftfahrer im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus
Quelle: IHK AC
Das BMVI hat am 17.03.2020 die deutsche Fassung der Multilateralen Vereinbarung M 324 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR zur Kenntnis gegeben.
Abweichend von den Vorschriften des ersten Unterabsatzes des Absatzes 8.2.2.8.2 ADR bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Die Bescheinigungen müssen erneuert werden, wenn der Fahrzeugführer vor dem 1. Dezember 2020 die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.5 ADR nachweist und eine Prüfung gemäß Unterabschnitt 8.2.2.7 ADR bestanden hat.
Abweichend von den Vorschriften des Absatzes 1.8.3.16.1 ADR bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 endet, bis zum 30. November 2020 gültig.
Es wurde mitgeteilt, dass ab sofort danach verfahren werden soll. Die Bekanntmachung im Verkehrsblatt wird zum nächst möglichen Zeitpunkt, voraussichtlich in Heft 7 am 15.04.2020 erfolgen. Nach Ansicht des BMVI ist eine deutsche Duldungsregelung entbehrlich geworden. Die Bundesländer und Kontrollbehörden sind unterrichtet.
Die Multilaterale Vereinbarung M 324 können Sie hier konkret nachlesen.
Quelle: IHK AC
Vor dem Hintergrund der Verbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung entschieden, Ausnahmen von den täglichen Lenkzeiten und der wöchentlichen Ruhezeit zuzulassen. Bis einschließlich 17. April 2020 gilt Folgendes:
Quelle: BAG
Der Einsatz von Fahrern, die nicht über eine gültige Berufskraftfahrer-Qualifikation (Ziffer „95“) verfügen, wird durch das Bundesamt für Güterverkehr bis einschließlich 17. April nicht beanstandet.
Quelle: BAG
Um Versorgungsengpässen infolge der Ausbreitung des Coronavirus vorzubeugen, lockern die Bundesländer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Quelle: BAG
Karin Mainka
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