Damit Ihr Berufswunsch nicht an den Finanzen scheitert, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten für die monetäre Unterstützung. Das Arbeitsamt, das Jobcenter, Bund und Länder fördern die berufliche Weiterbildung und geben Ihnen damit Hilfen Ihr Ziel zu erreichen.
- Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann die Weiterbildung von Arbeitssuchenden bis zu 100% gefördert werden.
- Das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU) unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten. Ihre Qualifikationen und Kompetenzen sollen dadurch erweitert und gestärkt werden.
- Durch den Bildungsscheck werden Weiterbildungen von Beschäftigten, Berufsrückkehrern und Unternehmern bis zu 50% gefördert. Die Beschäftigungsfähigkeit durch lebenslanges Lernen soll damit verbessert werden.
- Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert Soldaten bei der Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt nach dem Dienstzeitende.
- Während der beruflichen Rehabilitation können die Kosten für die Umschulung oder Weiterbildung von der Rentenversicherung übernommen werden.
- Über die Einkommenssteuer lassen sich die Kosten der beruflichen Weiterbildung steuerlich absetzen.
- Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Fortbildung von Handwerkern und Fachkräften.
- Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie zwar keine Weiterbildung finanzieren, aber ein Coaching oder andere Qualifizierungen.
Mit Unterstützung durch die berufliche Weiterbildung
Welche Förderung genau zu Ihnen passt und welche Voraussetzungen damit verbunden sind, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Wir geben Ihnen Tipps und Anregungen, wie Sie weiter vorgehen können.
Fragen Rund um die Förderung
Wir beraten Sie gern bei der Suche nach der richtigen Förderung. Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungen, die je nach Voraussetzungen zu Ihnen passen.
Durch den Bildungsscheck werden Weiterbildungen von Beschäftigten, Berufsrückkehrern und Unternehmern bis zu 50% gefördert. Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen.
Ja, Fortbildungskosten der FIMA können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Eine Weiterbildung verbessert Ihre beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten.
Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.
