Schulungen und Unterweisungen für Gefahrgutfahrer (ADR), Gefahrgutbeauftragte und Luftfrachtbeschäftigte
Die Vorschriften für Gefahrguttransporte sind so komplex wie in keinem anderen Bereich. Es bestehen besondere Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Im ADR (Europäische Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ist dies geregelt. Unternehmen, die mit Gefahrgut operieren, müssen bei Kontrollen ihre einschlägige Kompetenz nachweisen. Finden Sie hier die passende Schulung für Ihre Anforderung.
Mehr Informationen und unsere modularen Ausbildungskonzepte für Gefahrbeauftragte und Gefahrgutfahrer finden Sie hier:
Karin Mainka
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